Kürzungsbescheide

  1. Die Arbeitsverwaltung hatte die Kürzungsbescheide mit dem Arbeitsförderungsgesetz begründet, nach dem Grundlage der Berechnung für alle Leistungen das 'um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderte Arbeitsentgelt' ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Das SG hat den Bescheid des Bekl. und die vorangegangenen Kürzungsbescheide des Prüfungsausschusses aufgehoben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)