Die Arbeitsverwaltung hatte die Kürzungsbescheide mit dem Arbeitsförderungsgesetz begründet, nach dem Grundlage der Berechnung für alle Leistungen das 'um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderte Arbeitsentgelt' ist.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das SG hat den Bescheid des Bekl. und die vorangegangenen Kürzungsbescheide des Prüfungsausschusses aufgehoben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)