Das Land habe im vergangenen Jahr nach Intervention des Rechnungshofes die Zahlungen an die KIV für die Datenübertragung endgültig eingestellt, weil das nach einer Gesetzesänderung von 1995 nur noch eine freiwillige Leistung war.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.02.2002)
Denn am Ausfertigen und Versenden der entsprechenden Gebührenbescheide seien heute die Frankfurter Entsorgungs und Service GmbH (FES), das Umweltamt und die Kommunale Informationsverarbeitung in Hessen (KIV) beteiligt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.11.2004)