Kabelgrabens

  1. Richtig weist die Kl. zwar überdies darauf hin, daß die Arbeitnehmer der Bekl. - wenn auch nicht überwiegend - über die Kabelverlegung hinaus in den Kabelgraben gefallenen Sand auswerfen oder die Sohle des Kabelgrabens glätten bzw. ausgleichen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)