Kaffee-Espresso-Maschine

  1. Der Bezieher einer Kaffee-Espresso-Maschine, der das Geschäft mit einem Firmenvertreter auf Leasingbasis abgeschlossen hat, kann von dem Vertrag zurücktreten, wenn dieser sich später als verkappter Ratenzahlungskauf entpuppt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)