Kaiser-Friedrich-Rings

  1. Zwischen Schiersteiner Straße und Biebricher Allee gilt der Parkausweis mit dem Buchstaben F. Ausnahmegenehmigungen werden den Mitarbeitern von Firmen ausgestellt, die ihren Sitz ebenfalls auf der Westseite des Kaiser-Friedrich-Rings haben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)