Kalendermonats

  1. Danach kann der Versicherte zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. ( Quelle: )
  2. Sie können fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende, mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. ( Quelle: ZDF Heute vom 24.10.2002)
  3. Jede Monatskarte würde dann wieder vom ersten bis zum letzten Tag eines Kalendermonats gelten. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.01.2005)
  4. Wer Nachbarn oder Freunden einen "Guten Rutsch" wünscht, benutzt damit eine Redewendung, die ihren Ursprung wahrscheinlich im jüdischen Neujahrsfest Rosch Haschana (Kopf des Jahres) am 1. und 2. Tag des jüdischen Kalendermonats Tischrei hat. ( Quelle: )