Kalkulationserstellung

  1. Insoweit habe das Berufungsgericht, nachdem die Verantwortlichkeit des Kl. für den Schaden erneut in der Berufungsschrift hervorgehoben worden sei, den Kl. zur Erklärung und zum Nachweis der korrekten Kalkulationserstellung auffordern müssen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)