Karl Huber

  1. Rechtlich nicht zulässig ist nach Ansicht von Karl Huber, dem Leiter der Polizeiinspektion 44 (Moosach), ein zusätzliches Hinweisschild 'Achtung Fußgänger' am Radweg der Dachauer Straße auf Höhe der Borstei. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)