Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte am Dienstag in Bonn, vor dem Hintergrund der von den beteiligten Unternehmen abgegebenen Erklärungen sähen die Wettbewerbshüter "zurzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung des Kartellverbots".
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Minister Wolfgang Clement muss nun prüfen, ob es Gründe gibt, die trotz Kartellverbots für die Übernahme sprechen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.01.2003)