Kartellverbots

  1. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte am Dienstag in Bonn, vor dem Hintergrund der von den beteiligten Unternehmen abgegebenen Erklärungen sähen die Wettbewerbshüter "zurzeit keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Verletzung des Kartellverbots". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Minister Wolfgang Clement muss nun prüfen, ob es Gründe gibt, die trotz Kartellverbots für die Übernahme sprechen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.01.2003)