Karteninhaber

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  1. Sollte dennoch einmal der Ernstfall eintreten und etwas mit der Kreditkartenrechnung nicht stimmen, ist der Karteninhaber besser geschützt, als viele wissen: Denn die Kreditkarteninstitute haften im Schadensfall. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  2. Deutsche Karteninhaber scheinen von dem Datendiebstahl nicht betroffen zu sein. ( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 22.06.2005)
  3. Die Dienstleistungen Initialisierung, Personalisierung sowie Mailing und Lettershop zum Versand der Chipkarten an den Karteninhaber vervollständigen zusammen mit Beratungsleistungen das Gemplus-Angebot. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  4. Dies gilt insbesondere für Karteninhaber, die in den vergangenen Wochen in den USA waren und ihre Karten dort für Abhebungen oder Zahlungen eingesetzt haben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.06.2005)
  5. Dieser Verpflichtung entspricht im Verhältnis zum Karteninhaber (Emissionsvertrag) die Berechtigung der Organisation, das Mitgliedskonto nach dem Umsatz zu belasten, für dessen Ausgleich das Mitglied zu sorgen hat (8). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Bislang scheinen die Karteninhaber solchen Mahnungen Gehör zu schenken: Von den eingeräumten Kartenkrediten wird bei Visa lediglich knapp ein Viertel auch wirklich in Anspruch genommen. ( Quelle: Die Zeit (39/2003))
  7. Die Karteninhaber wickelten im ersten Halbjahr 1997 Geschäfte für 15,5 Mrd. DM mit der Eurocard ab, knapp eine Mrd. DM mehr als zur Jahresmitte 1996. ( Quelle: Welt 1997)
  8. Die "Card & Art Eurocard" bietet neben traditionellen Leistungen einer Kreditkarte einen zusätzlichen Service: So sollen Karteninhaber die Möglichkeit bekommen, üblicherweise ausverkaufte Kulturveranstaltungen zu besuchen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  9. Abgespeicherte Fingerabdruckdaten identifizieren sicher den Karteninhaber. ( Quelle: Computerzeitung 1996)
  10. In jedem Fall hat die Entscheidung, Eurocard vom Markt zu nehmen, weit mehr positive als negative Auswirkungen auf diejenigen, auf die es in diesem Geschäft eigentlich ankommt: nämlich auf die Karteninhaber. ( Quelle: Die Welt Online vom 06.10.2002)
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