Kassationsgerichtshofes

  1. Berlin muss nicht entschädigen - Nach einem Urteil des französischen Kassationsgerichtshofes muss der deutsche Staat nicht direkt Entschädigungen an frühere französische NS-Zwangsarbeiter zahlen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.12.2003)
  2. "Wer für grenzenlose Religionsfreiheit wirbt, der will doch im Grunde einen Gottesstaat", sagte kürzlich der Präsident des Kassationsgerichtshofes. ( Quelle: Tagesschau vom 05.05.2005)