Kasseler Richter

  1. Die Kasseler Richter bezogen sich auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom November vergangenen Jahres. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.02.2004)
  2. Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hätten die Kasseler Richter aber auf Mord aus niedrigen Beweggründen erkennen müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 09.04.2005)
  3. Die Kasseler Richter winkten ab, obwohl nicht nur der Hausarzt und ein Psychiater die Patientin für selbstmordgefährdet halten, sondern auch der Amtsarzt des Offenbacher Kreisgesundheitsamtes bei ihr eine schwere seelische Störung festgestellt hatte. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  4. Nach dem Urteil der Kasseler Richter ist die Asbestrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen statt der Gefahrstoffverordnung anzuwenden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  5. Dies sei nicht rechtmäßig, weil der Tarifvertrag des Baugewerbes nicht die Erstattung des tatsächlich verbrauchten Fahrtgeldes vorsehe, urteilten die Kasseler Richter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  6. Zur Begründung ihrer Entscheidung verwiesen die Kasseler Richter auf die Unterschiede im Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht der DDR und der BRD. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  7. Die Kasseler Richter betonten in ihrer mündlichen Urteilsbegründung, keine Entscheidung darüber getroffen zu haben, ob islamischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen grundsätzlich möglich sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.09.2005)
  8. Die Kasseler Richter hatten zum Abbruchbegehren für das Westendhaus Liebigstraße 5 festgestellt, diesem müsse die Stadt nicht nachkommen, da der Bauherr zum Ersatz Luxuswohnungen plane. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.12.2001)
  9. Dies aber hätten die Kasseler Richter, angelehnt an entsprechende Entscheidungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen, verneint. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  10. In dieser Rigorosität und räumlichen Ausweitung ist Wiesbaden, das sich hier selbst in einer Art "Pilotfunktion für viele deutsche Städte" sah, nach der Entscheidung der Kasseler Richter zu weit gegangen. ( Quelle: Welt 1996)