Kassenbereichs

  1. Die Teilnahme an der Wochenziehung setzte allerdings voraus, dass sich der Teilnehmer mindestens einmal in der Woche in einem der angeschlossenen Märkte außerhalb des Verkaufs - und Kassenbereichs an eigens hierfür aufgestellten Anlagen "scannen" liess. ( Quelle: Handelsblatt vom 05.08.2005)
  2. Die Scanner hätten sich im vorliegenden Fall außerhalb des Verkaufs - und Kassenbereichs an so genannten Infopoints befunden, so dass der Kunde in der Lage gewesen sei, den Markt unauffällig und ausschließlich zur Gewinnspielteilnahme aufzusuchen. ( Quelle: Handelsblatt vom 05.08.2005)