Kaufabsage

  1. Obgleich entschlossen, das Portrait nicht zu kaufen, habe sie der Kl. eine abschließende Erklärung für den Abend des 1. 11. 1983 zugesagt und dann zur verabredeten Zeit eine endgültige Kaufabsage erteilt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)