Kennzeichung

  1. Sie verlangen eine "Kennzeichung als Qualitätsnachweis" gentechnisch manipulierter Produkte, damit sich die Verbraucher von ihren Vorteilen überzeugen können. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Die Art der Kennzeichung bleibt offen, nur ein Bruchteil der am Erbgut veränderten Stoffe muß deklariert werden. ( Quelle: TAZ 1997)