Kernänderung

  1. Zunächst steckt dahinter, daß das RWE und die Betreibergesellschaft SBK indirekt zugestehen, daß es sicherheitstechnische und atomrechtliche Bedenken gegen die beantragte Kernänderung und die Einlagerung der Brennstäbe gibt. ( Quelle: TAZ 1988)