Die Staatsanwaltschaft wirft den zwei Polen und zwei Österreichern unerlaubten Umgang mit größeren Mengen hochstrahlenden Kernbrennstoffs vor.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Damit war das Versuchsziel, nämlich das "kontrollierte Schmelzen des Kernbrennstoffs", erreicht.
( Quelle: TAZ 1993)