In der Krankenversicherung will die CDU in Zukunft zwischen "Kernleistungen", die über Beiträge finanziert werden, und "Wahlleistungen", für die ausschließlich der Arbeitnehmer aufkommt, unterscheiden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Um die Kernleistungen dauerhaft sicherzustellen, müssen sie laut Union auf das medizinisch Notwendige begrenzt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.05.2001)
Dabei dürfe es jedoch nicht an Kernleistungen des Sozialstaats gehen.
( Quelle: TAZ 1996)
Dazu schlägt der Arbeitgeberpräsident erneut vor, den Katalog der Kassen auf Kernleistungen zu beschränken.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.10.2001)
In der Krankenversicherung soll unterschieden werden zwischen Kernleistungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanzieren, und allein von den Versicherten zu bezahlenden Wahlleistungen.
( Quelle: Die Welt 2001)