Kindergeldgesetz

  1. Ein realistischer Freibetrag für ein eigenes Einkommen der 18- bis 27jährigen Auszubildenden muß vorgesehen werden, wie es bereits im Kindergeldgesetz verwirklicht ist: Im Jahressteuergesetz ist die Grenze auf 1000 Mark im Monat angehoben worden. ( Quelle: Die Zeit 1995)