Kinderpflicht

  1. Die erste und einzige Kinderpflicht ist es nun einmal, an Träume zu glauben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.12.2001)
  2. Ganz sicher besteht keine Kinderpflicht, sich von Eltern langweilen zu lassen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.01.2005)