Der Berliner Kirchenstörer Andreas Roy und sein Komplize haben gegen die von einem Mainzer Gericht verhängte Gefängnisstrafe Berufung eingelegt.
( Quelle: Die Welt Online vom 13.07.2004)
Vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde gestern der Prozess gegen die Kirchenstörer Christian Arnhold und Andreas Roy wieder aufgenommen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 24.02.2005)
In Berlin sind die Kirchenstörer bereits drei Mal wegen Störung der Religionsausübung zu Geldstrafen verurteilt worden - zuletzt Ende Mai.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.07.2004)
Der Kirchenstörer Christian Arnold (29) darf seine Strafe nicht im offenen Vollzug absitzen und ist aus der Vollzugsanstalt Heiligensee in die JVA Tegel verlegt worden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.10.2004)
Die Kirchenstörer Christian Arnold (29) und Andreas Roy (45) wurden vor zwei Wochen vom Landgericht Mainz zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie im Mainzer Dom randaliert hatten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.10.2004)
Weder die Polizei noch die Justiz vermochten die Kirchenstörer bislang zu stoppen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.04.2004)
Gleich vier Mal wird dem bekannten Kirchenstörer Andreas Roy und seinem Mitstreiter Christian Arnhold Störung von Gottesdiensten und Bestattungsfeiern sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.12.2004)
Montag: Fortsetzung des Prozesses gegen die notorischen Kirchenstörer Andreas Roy und Christian Arnold (9 Uhr, Saal B 228).
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.04.2005)
Der stadtbekannte Kirchenstörer Andreas Roy ist am Dienstag vom Amtsgericht erstmals zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, sein Komplize Christian Arnold zu fünf Monaten verurteilt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 27.05.2004)