Kirchensteuer

  1. Grund dafür seien dramatische Rückgänge sowohl der Zahl der Kirchenmitglieder als auch der Einnahmen aus der Kirchensteuer. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.05.2004)
  2. Auf den Sparbeitrag fällt dann nicht die übliche Lohnsteuer an, sondern nur eine Pauschalsteuer von 20 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.12.2002)
  3. Als besonderes Bonbon verzichtet der Fiskus gänzlich auf die bis 1996 erhobene Vermögensteuer und die Entrichtung von Hinterziehungszinsen, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. ( Quelle: Tagesspiegel vom 21.02.2004)
  4. Basis für die Berechnung der Kirchensteuer ist die staatliche Lohn- und Einkommensteuer. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.04.2003)
  5. Würde die Religionsgemeinschaft künftig den Körperschaftsstatus erhalten, könnte sie - analog zu den beiden großen Kirchen - Kirchensteuer erheben. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  6. Das Gespräch ist eröffnet - auf ihrer nächsten Sitzung im Juni wollen die Ministerpräsidenten konkreter über Veränderungen bei der Kirchensteuer diskutieren. ( Quelle: Welt 1999)
  7. Die Kirche vertraue darauf, daß die Bundesregierung ihre Zusage einhalte und die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe nicht antaste. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  8. Die Kirchensteuer wird für 'Mischehen' offensichtlich neuartig berechnet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Die Kirchensteuer kann zudem als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2003)
  10. In Wahrheit geht es um den Ausbau institutioneller Macht, kurzfristig um Kirchensteuer und langfristig um eine Reklerikalisierung Ostdeutschlands. ( Quelle: TAZ 1997)