Kirchenverfassung

  1. Strenge verwies darauf, daß für eine Reform die Kirchenverfassung geändert werden muß. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.03.2005)
  2. Das Kirchenparlament muß sie im Herbst 2005 oder im Frühjahr 2006 mit Zweidrittelmehrheit in der Kirchenverfassung verankern. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.04.2005)
  3. Der Status der geeinten Landeskirche soll nun rechtlich in einer einheitlichen Grundordnung, der Kirchenverfassung, fixiert werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  4. Die Aufnahme des Diskriminierungsverbotes in die Kirchenverfassung schaffe den Rahmen für die Gleichberechtigung in anderen Gesetzen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Unter Kruses Führung schuf sich die Glaubensgemeinschaft vielmehr eine neue Kirchenverfassung, weitgehend orientiert an ostdeutschen Erfahrungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)