In der Hoheit der Amtsgemeinde und ihrer gewählten Vertretung sollen die Flächennutzungsplanung, Abwasserfragen, Orstverbindungsstraßen, Schul- und Kita-Planung, aber auch die Planung von Gewerbegebieten liegen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Das geht aus der neuen Kita-Planung hervor, die der Leipziger Volkszeitung vorliegt.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 27.10.2004)