Der Nachweis eines Kitaplatzes ist oft Vorbedingung für die Arbeitslosenunterstützung.
( Quelle: TAZ 1994)
Während wir in der Kita für das Hortkind 75 Prozent des Kitaplatzes zahlen, verlangt die Schule für die gleiche Leistung nur das Essengeld.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)