Klägerin
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Die Klägerin URD stellte einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte 7. Kammer.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 16.10.2003)
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Allerdings konnte die Klägerin trotz neun Semestern Sozialpädagogik kein Vordiplom vorweisen.
( Quelle: Spiegel Online vom 30.10.2004)
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Die von der Klägerin vorgelegte umfangreiche Mängelrüge wurde deshalb nur zu einem Bruchteil anerkannt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2003)
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