Klägerin

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  1. Die Klägerin URD stellte einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte 7. Kammer. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 16.10.2003)
  2. Allerdings konnte die Klägerin trotz neun Semestern Sozialpädagogik kein Vordiplom vorweisen. ( Quelle: Spiegel Online vom 30.10.2004)
  3. Die von der Klägerin vorgelegte umfangreiche Mängelrüge wurde deshalb nur zu einem Bruchteil anerkannt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.01.2003)
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