Klägers

  1. Damit entfiel für das Gericht offenbar auch eine weitere Begründung des Klägers, wonach die Bebauung des Grundstückes mit einem Doppelhaus gegen das Ziel der Grunddienstbarkeit verstoße, nämlich die Bodenpreise im Wert zu erhalten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Nach Meinung des Klägers hätte der geplante Abbau nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und entsprechende Auflagen genehmigt werden dürfen. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  3. Den Antrag des Klägers, in beiden von seinen Kindern besuchten Schulen müßten sämtliche Kreuze entfernt werden, wies der VGH in seiner am Donnerstag vorgelegten Entscheidung als zu weitgehend ab. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Im Wohngebiet des Klägers - 100 Meter entfernt vom Ufer der Freiberger Mulde - hätten sie am 12. August letzten Jahres nicht mit so hohen Pegelständen rechnen können. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 14.11.2003)
  5. Das Gericht verurteilte das Land Berlin, es zu unterlassen, die drei schulpflichtigen Kinder des Klägers nach den neuen Regeln zu unterrichten (Az.: VG 3 A 817.97). ( Quelle: Welt 1997)
  6. Eine Alternative - Bodyguards - schlug im Hauptsachverfahren vor dem Verwaltungsgericht Landesanwältin Sylvia Brückl in Abwesenheit des Klägers vor. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  7. Aus dem Vortrag des Klägers ergab sich, daß die Nichtbefestigung der Schraube bei der vorgeschriebenen Wartung nicht habe entdeckt werden können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. Die Begleiterin des Klägers habe wegen eines früheren Erlebnisses nicht mit einer ausländischen Airline fliegen wollen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.10.2001)
  9. Auch Titelschutzrechte des Senders stünden dem namensrechtlichen Anspruch des Klägers nicht entgegen. ( Quelle: Spiegel Online vom 23.04.2005)
  10. Die Bundesrichter betonten, dass das Namensrecht des Klägers Werner Maxem nicht durch jede Verwendung seines Namens, sondern nur durch die Registrierung als Domain-Name "maxem.de" verletzt sei. ( Quelle: )