Klagekosten

  1. Zudem dürfte der Konzerngewinn durch die Verbuchung der Aktien für den Asbest-Trust zum Marktwert, durch Verluste bei nicht weiter geführten Aktivitäten und durch nicht Asbest-bezogene Klagekosten geschmälert werden. ( Quelle: Handelsblatt vom 01.07.2005)