Rauchen am Steuer könne von den Gerichten unter Umständen als grob fahrlässig eingestuft werden, sagte Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
( Quelle: Spiegel Online vom 05.05.2005)
Obwohl er ohne Führerschein gefahren ist, werde der 18-Jährige nur diesen Teil des Schadens von rund 150 000 Euro begleichen müssen, sagte Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin am Donnerstag.
( Quelle: ZDF Heute vom 27.02.2004)