Kleinbetriebsklausel

  1. Der Schwellenwert in der Kleinbetriebsklausel, die Betriebe mit fünf und weniger Betrieben von der Geltung des Kündigungsschutzgesetzes ausschließt, soll auf zehn, 20, sogar auf 80 für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, heraufgesetzt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.09.2003)