Kleinmengen

  1. Besitz sogenannter Kleinmengen an Haschisch wird nicht mehr verfolgt. ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Die Firmen können jetzt ihre Kleinmengen, jährlich nicht mehr als 500 Kilogramm, bei der SBW anmelden, von der sie einen Anlieferungstermin beim Entsorgungsunternehmen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)