Besitz sogenannter Kleinmengen an Haschisch wird nicht mehr verfolgt.
( Quelle: TAZ 1996)
Die Firmen können jetzt ihre Kleinmengen, jährlich nicht mehr als 500 Kilogramm, bei der SBW anmelden, von der sie einen Anlieferungstermin beim Entsorgungsunternehmen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)