Klingenlänge

  1. Messer mit einer Klingenlänge von unter 8,5 Zentimetern wie auch asiatische Wurfsterne sind zwar schon seit dem 1. April verboten. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.09.2003)
  2. Bei einem an der Keilerei Beteiligten wurde ein Messer mit unerlaubter Klingenlänge aufgefunden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.11.2004)
  3. Er hält zwei Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 17 und 19 Zentimetern in den Händen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.04.2005)