"Mit uns ist es nicht zu machen, daß wir Kompensationsforderungen wie Verlängerung der Arbeitszeit, Verschlechterung der Lohnfortzahlung oder Abbau der Überstundenbezahlung erfüllen", erklärte er.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Voraussetzung, an die libysche Regierung Kompensationsforderungen zu richten, ist nach Meinung des Auswärtigen Amtes ein rechtskräftiges Urteil.
( Quelle: DIE WELT 2000)