Kondombedarfs

  1. Die Gesundheitsgefährdung muß man wohl getrost unterstellen, so daß eigentlich nur die delikate Frage nach der Höhe des Kondombedarfs zu beantworten ist, nach dem schon Gesagten regelmäßig durch eine ärztliche Bescheinigung oder ärztliche Begutachtung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)