Konformitätsverfahren

  1. Die Staatsanwaltschaft warf Breunig gestern vor, dass er ohne echtes Konformitätsverfahren das Gerät im Internet zum Verkauf angeboten habe - trotz Verbots durch das Gewerbeaufsichtsamt München-Süd. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.11.2002)