Konkursforderungen

  1. Die Aufwendungen für Konkursforderungen und die sofort nach dem Konkurs gegründete Beschäftigungsgesellschaft betrugen rund 684 Millionen Mark. Das Land erzielte rund 222 Millionen Mark aus Veräußerungen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Über das Verhältnis von Abfindungsansprüchen aus Sozialplänen zu den übrigen Konkursforderungen vgl. BAG AP Nr. 16 zu § 76 BetrVG 1972-[zu II 4b der Gründe]. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Masseforderungen aus einem Erstkonkurs sind daher in einem späteren Konkurs einfache Konkursforderungen (ebenso Kuhn/Uhlenbruck, aaO, Vorbemerkung D, § 207 Rz. 17 d). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)