Kontrollfragetechnik

  1. Vor Gericht ging es vor allem um die Methode der sogenannten "Kontrollfragetechnik", bei der durch belastende Fragen eine bestimmte Stärke der Reaktion gemessen und diese als Vergleichsgröße bei Fragen zum Täterwissen gilt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)