Die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen müssten vom Käufer übernommen werden, forderte der Vorsitzende des Konzern-Betriebsrates, Georg Nassauer.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2005)
Konzernfremde Nutzungsberechtigte einer Sozialeinrichtung haben keinen Einfluß auf die Zusammensetzung des Konzern-Betriebsrates und könnten deshalb unter Umständen ein schutzwürdiges Interesse an einer anderen Repräsentation haben.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)