Kooperationsgebot

  1. Das "Kooperationsgebot", nach dem Veranstalter verpflichtet sein sollen, mit der Polizei zusammenzuarbeiten, wird die Spannungen gerade in breiteren Bündnissen verschärfen. ( Quelle: TAZ 1987)
  2. Diese Entscheidung müsse zugleich ein »striktes Abstimmungs- und Kooperationsgebot« für beide Länder bedeuten, um politische und ökonomische Auseinanderentwicklungen zu verhindern. ( Quelle: TAZ 1991)