Korporationsspitze

  1. Bei Publikumsgesellschaften befürwortet die Autorin in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung eine Inhaltskontrolle von Gesellschaftsverträgen nach § 242 BGB, um einer Entrechtung der Mitglieder durch die Korporationsspitze zu begegnen (S. 139). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)