Kostenfestsetzungssachen

  1. Die Widerspruchsgebühr wird auf die Höhe der in Aussicht genommenen Einspruchsgebühr im Patentrecht angehoben (200. -), die Beschwerdegebühr von jetzt 300 DM gilt nunmehr für alle Beschwerden mit Ausnahme solcher in Kostenfestsetzungssachen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)