Das Münchner Gericht hatte die Rechtswidrigkeit der Verlängerung der Krabbe-Sperre wegen Medikamentenmißbrauchs durch die IAAF um zwei Jahre bestätigt und den Anspruch der Doppel-Weltmeisterin von Tokio 1991 auf Schadenersatz gegenüber der IAAF anerkannt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)