Krankenkassenpatienten

  1. Es verstoße nicht gegen Grundrechte, wenn der Gesetzgeber versuche, der in manchen Gebieten bestehenden Überversorgung von frei praktizierenden Ärzten zur ambulanten Behandlung von Krankenkassenpatienten entgegenzuwirken, hieß es in dem Urteil. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)