Nach mehreren Fragebogenaktionen bei den rund zwölf Millionen Rentnern, die der Feststellung der Krankenversicherungspflicht galten, habe sich ein Restbestand von 70 000 ungeklärten Fällen ergeben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Selbst Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die sich vor diesem Leistungsbezug von der Krankenversicherungspflicht explizit haben befreien lassen, kehren nun wieder automatisch in den Schoß der gesetzlichen Krankenversicherung zurück.
( Quelle: Die Welt vom 24.01.2005)