Krankheitswert

  1. Aber die Tatsache der Mehrfachtäterschaft allein habe keinen Krankheitswert. ( Quelle: TAZ 1994)
  2. Über Indikation und Umfang der Therapie wird in einem Gutachterverfahren entschieden, das damit die Leistungen der Krankenkassen auf die Behandlung der Störungen von Krankheitswert beschränkt und gleichzeitig eine Qualitätssicherung bedeutet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)