Kreissozialamt

  1. Sie unterstützt bei der Antragstellung für Leistungsansprüche, hakt nach, wenn es Komplikationen beispielsweise mit dem Kreissozialamt gibt, bietet allgemeine Lebensberatung und hilft, Perspektiven zu entwickeln. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.02.2004)
  2. Das Kreissozialamt trägt zwar die Kosten der Sozialhilfe, die Organisationshoheit aber liegt bei den Gemeinden. ( Quelle: Die Zeit (17/1997))
  3. Das Kreissozialamt lehnt die Barzahlung ab, weil bei Peter K. nicht auszuschließen sei, "daß er auch bei anderen Sozialhilfeträgern die gleichen Beihilfen beantragt". ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)