Kreist

  1. Kein Geld gibt es bei höherer Gewalt: Kreist der Flieger wegen eines Streiks der Fluglotsen stundenlang in der Luft, oder macht ein Unwetter eine pünktliche Landung unmöglich, müssen die Fluggesellschaften nicht zahlen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 10.08.2004)