Nach Kenntnis des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) wurde gegen einen 22-Jährigen schon 45 Mal wegen Körperverletzung und anderer schwerer Delikte ermittelt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2003)
Ein Berliner Kriminalbeamter kam an diesen Artikel und nutzte die Personalausweisnummer für Ermittlungen gegen einen Internet-Pornoanbieter.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.07.2005)
Heftige Kritik am Umzugsbeschluss äußerte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Klaus Jansen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 10.01.2004)
Ein Kriminalbeamter, der ihn dort vernehmen wollte, kam nicht weiter.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)