Kundenabnahmeflüge

  1. Bei Airbus gehe es lediglich um Produktions- und Kundenabnahmeflüge für das Frachtflugzeug A 380 F, das ohne zugeladene Last auch auf der jetzigen Landebahn starten und landen könnte, argumentieren die Richter. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.06.2004)