Der Fall ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen kommt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nur selten vor, dass ein Mediziner sich wegen eines Kunstfehlers vor Gericht verantworten muss.
( Quelle: Tagesspiegel vom 27.10.2005)
Sehr schwierig dürfte es werden, im Fall eines Kunstfehlers Regreßforderungen durchzusetzen.
( Quelle: Die Welt vom 28.06.2005)